Sprechfunkzeugnis (SRC)rechfunkzeugniss

Brauche ich ein Sprechfunkzeugnis?
Ist eine Yacht mit einer Funkanlage ausgerüstet, so muss der Schiffsführer das entsprechende Sprechfunkzeugnis besitzen. Bei einer UKW-Anlage ist das SRC (Short Range Certificate) vorgeschrieben. Ist die Yacht mit einer Grenzwellen-, Kurzwellen- oder Satellitenanlage ausgerüstet, so muss der Schiffsführer das LRC (Long Range Certificate) besitzen.
Sprechfunkzeugnisse eines Crewmitgliedes werden hierbei nicht anerkannt, weswegen zwingend der Schiffsführer selbst im Besitz eines Funkzeugnisses sein muss. Skipper ohne gültiges Funkzeugnis, die eine mit einer funktechnischen Anlage ausgerüstete Yacht führen, verstoßen somit gegen die SportSeeSchV.

UKW Binnenschiffahrtsfunk
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des UKW-Sprechfunkzeugnisses. Zum Benutzen einer Schiffsfunkstelle benötigen Sie ein UKW-Gerät mit ATIS-Modul (Automatic Transmitter Identification System). Dadurch kann eine Funkstelle beim Loslassen der Sprechtaste identifiziert werden.

Sprechfunkzeugnis UBI
Das Betriebszeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk (UBI) berechtigt zum Betreiben einer UKW-Funkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Es ist international und unbefristet gültig. Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Prüfung

Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Fragebogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buchstabiertafel.

Hierbei sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:
• Wesentliche Merkmale
• Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
• Funkstellen
• Frequenzen und ihre Nutzung
• Automatisches Senderidentifizierungssystem (Atis)
• Bestimmungen/Veröffentlichungen und
• Technik einer Funkanlage

In der praktischen Prüfung muss der Anruf einer und aller Funkstellen und die Beantwortung von Anrufen unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle durchgeführt werden.

 

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