Sport-Küsten-Schifferschein (SKS/T)
24 Oktober, 2026 – 31 Oktober, 2026
Beim Sportküstenschifferschein (SKS) handelt es sich um einen amtlichen, freiwilligen Befähigungsnachweis, der die Lücke zwischen Sportbootführerschein-See einerseits und Sportseeschifferschein/Sporthochseeschifferschein andererseits schließt. Er gilt in den Küstengewässern aller Meere (3 bis 12 Seemeilen Abstand von der Küste).
Die Grundvoraussetzung für den SKS ist die erfolgreich bestandene Sportbootführerschein See – Prüfung. Da dem Sportbootführerschein See keine Segelausbildung zu Grunde liegt, wird von den meisten Vercharterern (zumindestens bei Segelyachten) der Sportküstenschifferschein als Erfahrungsnachweis verlangt.