Sprechfunkzeugnis (SRC/T)

Sprechfunkzeugnis (SRC/T)

7 November, 2026

Eine Yacht die mit einer Funkanlage ausgerüstet, verlangt vom Schiffsführer das entsprechende Sprechfunkzeugnis besitzen. Bei einer UKW-Anlage ist das SRC (Short Range Certificate) vorgeschrieben. Bei Grenzwellen-, Kurzwellen- oder Satellitenanlage, muss der Schiffsführer das LRC (Long Range Certificate) besitzen. Im Kurs lernen sie anhand praktischer Beispiele den Anruf einer sowie aller Funkstellen und die Beantwortung von Anrufen unter Bedienung der Sprechfunkgeräte der Schiffsfunkstelle einer Yacht.

Hochfellnstr. 42a
Rosenheim, Bayern 83026
Deutschland
+49 0172 8305606

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